07. Nov 2024
Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung, Montag, 02. Dezember 2024
Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
Montag, 02. Dezember 2024, 19:00 Uhr, im Schulhaus Bühl
Traktanden:
1. Budget 2025
a) Orientierung über den Finanzplan 2025 – 2029
b) Beraten und festsetzen der ordentlichen Gemeindesteuern
c) Genehmigung Budget 2025
2. Verpflichtungskredit Investitionsbeitrag von 0.7 Millionen Franken zum Ausbau des Oberstu-fenzentrums Aarberg
3. Mitteilungen des Gemeinderates
4. Verschiedenes
Detaillierte Informationen über die Traktanden können der Botschaft entnommen werden, welche allen Haushaltungen zugestellt wird. Die Unterlagen zum Budget liegen 10 Tage vor der Gemeinde-versammlung während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie können auch auf der Homepage www.buehl.ch eingesehen werden.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind schriftlich während der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg einzureichen (Art. 63. ff. VRPG). Wer pflichtwidrig nicht während der Versammlung rügt, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Gemeindeversammlung sind alle Bürgerinnen und Bürger von Bühl herzlich eingeladen. Stimm-berechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Bühl angemeldet sind.
Bühl, im Oktober 2024