Die von der Gemeindeversammlung am 6. Mai 2013 beschlossene Ortplanungsrevision wurde mit Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 29. November 2013 in Anwendung von Art. 61 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 genehmigt wobei
- die verbindliche Waldgrenze nach Art. 10 Abs. 2 WaG (rechtskräftig) auf der Legende zum Zonenplan mit Naturgefahren als Hinweis zu bezeichnen ist.
Die Ortsplanungsrevision tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden (innert 30 Tagen) am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtsnahme offen.
Der Gemeinderat Bühl