Abstimmungslokal
Gemeindeverwaltung, Walperswilstrasse 14, 3274 Bühl
Abstimmungszeiten
Sonntag: 10.00 bis 11.00 Uhr
Letzte Leerung des Briefkastens beim Gemeindehaus:
Am Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr.
Vor dem Abstimmungssonntag ist eine briefliche Abstimmung möglich!
Die briefliche Abstimmung ist nur gültig wenn:
- kein anderes Antwortcouvert benutzt wird
- der Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschrieben ist
Zustellung bei brieflicher Stimmabgabe:
- bei Postaufgabe das Antwortcouvert unbedingt rechtzeitig übergeben. Per A-Post
bis spätestens Donnerstagaben, per B-Post spätestens Dienstagabend vore dem Wahl-
und Abstimmungssonntag.
Abstimmungsdaten 2024
Eidgenössische und kantonle Abstimmungen / Wahlen
03. März 2024
09. Juni 2024
22. September 2024
24. November 2024
Stimmrecht
In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die am Abstimmungs- oder Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind. Um das Stimmrecht auf Gemeindeebene zu erlangen, ist zudem eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde von drei Monaten erforderlich.
Ständiger Abstimmungs- und Wahlausschuss der Gemeinde Bühl
Als Mitglieder für den ständigen Abstimmungs- und Wahlausschuss wurden folgende Personen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2024 bis am 31. Dezember 2027 gewählt: Sabrina Walser, Daisy Mühlheim, Virginia Basler, Victoria Basler und Janine Schneeberger.
Bei Wahlen Mithilfe durch die Verwaltungsangestellten und Mitglieder des Gemeinderates.
Gemeindeverwaltung
Walperswilstrasse 14
3274 Bühl
Tel: 032 381 12 44